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Jeder direkte oder indirekte Vertragspartner oder Kunde von SEALTEC WATERPROOFING BV mit Sitz in der Butschovestraat 30, 3384 Glabbeek (Belgien), unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Alle Angebote sind bindend, sofern die Bestellung gemäß dem Angebot innerhalb eines (1) Monats nach dem Datum des Angebots und spätestens bis zum Jahresende aufgegeben wird.  

​Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die in unserer Preisliste angegebenen Preise gelten ausschließlich beim Erwerb vollständiger Verpackungseinheiten, wie in der Preisliste angegeben. 

​Jede Bestellung wird schriftlich bestätigt. Nach schriftlicher Bestätigung der Bestellung ist diese für den Kunden/Auftraggeber verbindlich. Die Bestellung kann bis zu 72 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin kostenlos storniert werden. Danach ist der Auftraggeber/Kunde grundsätzlich verpflichtet, 10 % des Gesamtpreises zu zahlen. Bei Dienstleistungsaufträgen werden in diesem Fall 50 % des Gesamtpreises in Rechnung gestellt. 

Änderungen eines Auftrags sind schriftlich mitzuteilen, woraufhin der Preis ebenfalls schriftlich angepasst wird. 

Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung fällig. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass, wenn diese Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist nach Rechnungsdatum bezahlt wird, der Rechnungsbetrag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung im Wege einer festen und unwiderruflichen Vertragsstrafe um eine Verwaltungsgebühr erhöht wird. 

​Mängel, die der Kunde/Auftraggeber bei Lieferung feststellen konnte, gelten als akzeptiert und mit Zahlung der Rechnung von SEALTEC WATERPROOFING BV abgegolten. Die Verarbeitung, Installation oder Nutzung der gelieferten Waren gilt ebenfalls als Annahme. Mit Annahme der Lieferung entfallen sämtliche Regressansprüche für sichtbare Mängel. Es wird auch davon ausgegangen, dass der Kunde/Auftraggeber zum Zeitpunkt der Lieferung alle erforderlichen Informationen über die Nutzung und/oder Instandhaltung der gelieferten Waren und Dienstleistungen erhalten hat.  

​Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags das vollständige und ausschließliche Eigentum von SEALTEC WATERPROOFING BV. Bei Nichtzahlung, Teilzahlung oder verspäteter Zahlung des Kaufpreises kann SEALTEC WATERPROOFING BV die gelieferten Waren ohne weitere Inverzugsetzung sofort vom Kunden/Auftraggeber zurückholen. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises muss der Empfänger die Waren in ordnungsgemäßem Zustand halten. 

​Zurückgesandte Waren werden mit 95 % des Rechnungswerts gutgeschrieben, wenn sie sich im Originalzustand und in der Originalverpackung befinden. 

Reklamationen müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben mit Begründung an den eingetragenen Firmensitz von SEALTEC WATERPROOFING BV gerichtet werden. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Reklamationen mehr angenommen. 

Eine eventuell gewährte Garantie, die dann ausdrücklich festgelegt und in Bezug auf die Dauer spezifiziert werden muss, beschränkt sich ausschließlich auf das Material – Arbeitszeit und Anfahrtskosten sind ausgeschlossen. 

Die Garantie für die Wasserdichtigkeit eines Projekts gilt nur für Projekte, die von SEALTEC WATERPROOFING BV durchgeführt wurden, nicht für Projekte, bei denen eine Bauberatung oder -unterstützung geleistet wurde. 

​In jedem Fall ist die Haftung von SEALTEC WATERPROOFING BV auf 12.500 € (zwölftausendfünfhundert Euro) begrenzt. 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen nicht oder nur teilweise angewendet werden, so geschieht dies stets unter Vorbehalt aller Rechte und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. 

​Die Annahme der Rechnung gilt als ausdrückliche Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der allgemeinen Montagesätze und -bedingungen von SEALTEC WATERPROOFING BV. 

SEALTEC WATERPROOFING BV behält sich das Recht vor, sich auf das Prinzip des Ausgleichs gemäß Artikel 1289 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu berufen, wenn SEALTEC WATERPROOFING BV und der Vertragspartner gegenseitig Schuldner sind. In diesem Fall werden die beiden Schulden, sobald sie gleichzeitig bestehen, feststehen und fällig sind, gegenseitig in Höhe des niedrigeren Betrags aufgehoben. Es muss dann nur noch der verbleibende Saldo beglichen werden.   

​Alle Streitigkeiten werden von den Gerichten in Löwen (Belgien) beigelegt.

Alle Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen stets schriftlich und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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